AGB frankencom

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen – frankencom

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Handel, Handwerk und Gewerbetreibende und verstehen sich zzgl. USt. Bei unseren Domain- Tarifen und bei Miet, Leasing Webdesign handelt es sich um individuelle Kundenleistungen.

1.1. Die frankencom (im folgenden “Provider”) erbringt sämtliche Kommunikationsdienstleistungen und sonstigen vertraglichen Leistungen (im folgenden “Vertragsleistungen”) ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Geltung abweichender Bedingungen wird widersprochen.

1.2. Der Kunde darf seine Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Providers übertragen oder abtreten.

1.3. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Leistungen Dritten zur Nutzung zu überlassen. Durch eine solche Überlassung an Dritte wird der Kunde nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Provider befreit. Vielmehr hat er sich das Verhalten des Dritten nach den Bestimmungen über die Haftung von Erfüllungsgehilfen zurechnen zu lassen.

1.4. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage innerhalb von zwei Wochen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere Namen, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern des Kunden sowie eines administrativen Ansprechpartners für die Domain.

1.5. Auftragsdatenverarbeitung (AV) nach DSGVO möglich.

1.6. Zahlungsarten: Vorkasse - Rechnung - Bankeinzug - PayPal

2. Bereitstellung der Vertragsleistungen

2.1. Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen werden im Einzelnen durch Auftragserteilung geregelt.

2.2. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, besteht weder eine Verpflichtung des Kunden zur Erteilung von Aufträgen noch eine Verpflichtung des Providers zu deren Annahme.

2.3. Eine Vereinbarung über die Bereitstellung einer bestimmten Vertragsleistung kommt erst zustande, wenn der Provider den Auftrag des Kunden im Wege einer Auftragsbestätigung annimmt oder die verlangte Leistung erbringt.

2.4. Der Provider ist dazu berechtigt, die Annahme eines Auftrags von der Zahlung einer einmaligen Vergütung abhängig zu machen, wenn der Provider zur Bereitstellung der Dienstleistungen zusätzliche Infrastruktur, Kabel, elektronische Einrichtungen oder sonstiges Material benötigt wird.

2.5. Nach Bereitstellung der Vertragsleistung erhält der Kunde vom Provider eine Bereit-stellungsanzeige. Der Kunde hat die Installation und ordnungsgemäße Funktion der Vertragsleistung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige zu prüfen. Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Unterbleiben Einwendungen, gilt die Vertragsleistung in der bereitgestellten Form als vertragsgemäß und genehmigt, es sei denn, dass dies für den Kunden eine unzumutbare Härte bedeutet.

2.6. Als Bereitstellungstermin gilt der Zugang der Bereitstellungsanzeige. Soweit der Zugang nicht nachzuweisen ist, gilt als Bereitstellungstermin der Tag der erstmaligen Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden.

3. Verpflichtungen des Kunden

3.1. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Vertragsleistungen des Providers durch ihn bzw. seine Vertragspartner/Nutzer nicht zu einer Verletzung zwingender Vorschriften führt. Dies gilt insbesondere für Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten.

3.2. Der Provider behält sich vor, angemessene Vorrichtungen zu installieren und zu verwenden, um Verletzungen der geltenden Gesetze zu verhindern. Dies betrifft insbesondere Vorrichtungen zum Filtern oder zur Sperre des Zugangs zu der betreffenden Dienstleistung.

3.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ihm überlassene Zugangs-Codes vor der unbefugten Verwendung durch Dritte zu schützen. Sofern infolge eines Missbrauchs von Zugangs-Codes durch Dritte Dienstleistungen des Providers auf Rechnung des Kunden in Anspruch genommen werden, entbindet dies den Kunden nicht von der Zahlung.

3.4. Der Kunde hat die in seiner Mailbox eingehenden Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

3.5. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Provider, andere Nutzer des Internets nicht an der Kommunikation zu stören. Insbesondere sind das Versenden unverlangter Werbesendungen (Spam) sowie Denial-of-Service-Attacken zu unterlassen.

3.6. Das Datentransfervolumen ist auf den monatlichen Tarif beschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.7. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internetseite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z. B. durch Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Der Provider ist berechtigt, Internetseiten, die den genannten Anforderungen nicht entsprechen, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Der Provider wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

3.8. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte und unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüberhinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Dienstleistungen angeboten werden.

3.9. Werden gegen den Provider von Dritten Ansprüche erhoben, die im Zusammenhang mit einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden oder dem vertragswidrigen oder strafbaren Gebrauch eines Vertragsgegenstandes durch den Kunden stehen, stellt der Kunde den Provider von solchen Inanspruchnahmen frei. Der Kunde hat den Provider bei der Abwehr derartiger Ansprüche auf eigene Kosten zu unterstützen und sämtliche für die Abwehr derartiger Ansprüche entstandenen Gerichts und Anwaltskosten zu übernehmen.

3.10. Daneben hat der Provider im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte das Recht, die Nutzung von Geräten und Vertragsleistungen bis zur Klärung der Sach und Rechtslage zu unterbinden und/oder auszusetzen. Dies gilt entsprechend, wenn ein vertragswidriges Verhalten des Kunden bzw. seiner Vertragspartner/Nutzer trotz Abmahnung fortgesetzt wird.

3.11. Der Kunde wird für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Der Kunde verpflichtet sich, frankencom im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Der Kunde gestattet uns Wartungsprogramme auf dem Server vorzuinstallieren. Der Kunde stellt frankencom von der Haftung durch eventuell auftretende Sicherheitslücken frei. frankencom leistet während der Vertragslaufzeit dafür Gewähr, dass die Hardware zu 97;0% im Jahresmittel betriebsbereit ist. Angekündigte Wartungsarbeiten sind hiervon ausgenommen. Für Funktion sämtlicher Software, die durch den Kunden installiert wird, übernimmt die frankencom keine Gewährleistung.

3.12. Der einmalige Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Vertragsverletzungen hat keine Auswirkung auf die spätere Geltendmachung anderer Ansprüche wegen vergleichbarer Pflichtverletzungen

3.13 Freespace Sub-Domaindienste, Countersysteme und Chat Forum sind grundsätzlich erlaubt, aber bedürfen der Zustimmung der frankencom. Für Bannertausch, Ad-Server; Freemail-Systeme usw. benötigen Sie ebenfalls unsere Zustimmung. (Damit können wir einen Lastenausgleich auf verschiedene Serversysteme steuern.) Die frankencom hat das Recht den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt. In unregelmäßigen Abständen werden Updates der Server Software erfolgen, auf diese wir im geschlossenen Kundenbereich hinweisen. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Software bzw. Hardwareeinstellungen, auf die er selbst zugreifen kann regelmäßig zu sichern. Die vom Kunden erstellten Sicherungen sind keinesfalls auf den frankencom Servern abzulegen.

3.14 Bei unseren Tarifen inkl. Webdesign sind die angegebenen Preise nur gültig, wenn der Kunde eine Einzugsermächtigung bzw. Bankabbuchung erteilt, oder einen Dauerauftrag bei seiner Bank einrichtet. Ist dies nicht der Fall erhöht sich der Tarif automatisch um 5.- Euro.

4. Schutzrechte und Domains

4.1. Beschafft der Provider dem Kunden die Registrierung eines Domain-Namens ist der Kunde der alleinige Inhaber dieser Domain.

4.2. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird der Provider im Verhältnis zwischen dem Kunden und der zur Vergabe der Domains zuständigen Stelle lediglich als Vermittler tätig. Der Provider hat auf die Domain Vergabe keinen Einfluss. Der Provider übernimmt deshalb keine Gewähr dafür,

4.4. Soweit im Zusammenhang mit einer Domain oder dem Inhalt einer Internetseite des Kunden Dritte die Verletzung von Schutzrechten geltend machen, stellt der Kunde den Provider von jeglicher Inanspruchnahme frei. Der Kunde wird die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) abwehren und den Provider von sämtlichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang freistellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Provider zum Zeitpunkt der Zuweisung des Domain Namens wusste, dass die Nutzung dieses Namens eine Verletzung von Rechten Dritter begründet.

4.5. Will ein Kunde eine von ihm genutzte Domain von einem anderen Provider betreuen oder sie ganz löschen oder eine administrative Änderung an einer genutzten Domain vornehmen lassen, so setzt dies voraus, dass der Kunde den Provider hiervon in Kenntnis setzt. Der Provider wird sodann den entsprechenden Vorgang einleiten, soweit der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

4.6 Bei Kündigung für eine Domain gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende. Und kann nur vom Domaininhaber eingeleitet werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax oder unser Online Domain-Kündigung-Formular als gewahrt gilt.

4.7 Bei Tarifen Only Domain: Zahlungsart Rechnung/Vorkasse muss der Rechnungsbetrag spätestens fünf Tage vor Ablauf auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Sollte dies nicht der Fall sein behalten wir uns vor die Domain an die Registrie zurückzugeben. Dies ist auch der Fall, wenn Domains nicht rechtzeitig transportiert werden. Eine Preisgarantie besteht für ein Jahr ab dem Registrierungsdatum.

5. Entgelt und Zahlungsbedingungen

5.1. Alle Zahlungen aufgrund des Vertrages erfolgen in Euro.

5.2. Etwaige sonstige anfallende Steuern, Gebühren, Abgaben oder Aufschläge, die vom Kunden aufgrund oder im Zusammenhang mit der Erbringung, dem Verkauf oder der Nutzung der Vertragsleistungen im Inn und Ausland erhoben werden, sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten.

5.3. Rechnungen werden dem Kunden an die im Kundenauftrag angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Sämtliche Vertragsleistungen werden im Voraus in Rechnung gestellt.

5.4. Jede Rechnung wird mit Zugang fällig. Skonto wird nicht gewährt.

5.5. Einwendungen gegen, die den Verbindungspreisen bzw. nutzungsabhängigen Preisen zugrunde gelegten Nutzung und Verbindungszeitpunkte und Datenmengen sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungszugang nebst Einzelaufstellung der berechneten Nutzungen zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Provider wird in seinen Rechnungen auf die Folgen der unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

5.6. Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, sofern der Verzug nicht bereits vorher durch Mahnung oder Ablauf einer in der Rechnung bestimmten Zahlungsfrist eingetreten ist.

5.7 Bei Mietshops wird die Miete immer monatlich im Voraus berechnet. Die frankencom hat das recht bei zurückgegangener Bankabbuchung den Shop innerhalb von 7 Tagen zu sperren bis der Kunde den offenen Betrag zuzüglich der Bankspesen ausgeglichen hat.

5.8. Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

5.9. Der Kunde räumt dem Provider hiermit ein Pfandrecht zur Sicherung der vertraglichen Forderungen an den beim Provider eingestellten Kundengeräten ein. Sofern der Kunde nach Ablauf oder Kündigung des Vertragsverhältnisses die offenen Forderungen des Providers nicht ausgleicht, ist dieser zur Verwertung des Pfandrechtes an den Einrichtungen des Kunden berechtigt, sofern nicht der Zahlungsausgleich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Verkaufsandrohung erfolgt.

6. Haftung des Providers

6.1. Der Provider gewährleistet, dass die Dienstleistungen den getroffenen Vereinbarungen entsprechen. Beschaffenheitsgarantien oder Zusicherungen sind nicht vereinbart.

6.2. Der Provider haftet nicht für zwischenzeitliche Unterbrechungen oder Störungen der Vertragsleistungen, wenn diese nicht auf schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen des Providers zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Störungen der Datenübertragung im Bereich der Telekommunikationsnetze. Dem Kunden ist bekannt, dass die Datenübertragung nicht immer in gleicher Qualität möglich ist.

6.3. Der Provider stellt lediglich den Zugang zum Server zur Verfügung und ist für die Inhalte, die mittels der Dienstleistungen übertragen werden, nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Virusprogramme und von Dritten erhaltene Informationen, Produkte, Dienstleistungen oder Software.

6.4. Der Provider haftet ferner nicht für Schäden an Daten, soweit der Kunde deren Eintritt durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Programm und Datensicherungen sowie ausreichender Einweisung des jeweiligen Anwenders und eigene Sicherungsvorkehrungen hätte verhindern können. Der Schadensersatz für die Wiederherstellung vernichteter oder verlorener Daten ist auf die Kosten der Wiederherstellung solcher Daten aus von Kunden erstellten Sicherungskopien beschränkt.

6.5. Hat der Provider einen Schaden des Kunden verursacht, haftet er nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten sind. Auch für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider bei Übernahme von Garantien, Gefährdung oder Verletzung von wesentlichen Rechtsgütern (Leben, Körper, Gesundheit), Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Produktfehlern oder Produktschäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit es sich um versicherbare Schäden handelt.

6.6. Eine Haftung des Providers für Betriebsunterbrechung und entgangen Gewinn ist ausgeschlossen.

6.7. Soweit nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung des Providers für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.8. Ferner wird für die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten der Höhe nach auf das dreifache der jährlichen Vertragssumme begrenzt.

6.9. Umstände oder Ereignisse, die trotz Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht verhindert oder abgewendet werden können und die die Vertragserfüllung beeinträchtigen oder erschweren (höhere Gewalt), entbinden den Provider für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Erfüllung seiner Vertragspflichten. Der Provider hat in einem solchen Fall den Kunden unverzüglich über Umfang und die voraussichtliche Dauer der Störung zu unterrichten. Der Provider ist verpflichtet, sich bei Auftreten einer solchen Störung im Rahmen vernünftiger wirtschaftlicher Erwägungen zu bemühen, die ihm obliegenden Vertragspflichten binnen angemessener Frist wieder zu erfüllen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

7.2. Er kann von beiden Parteien zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären mit Angabe der Kundennummer oder per Onlineformular.

7.3. Die Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des anderen Teils vom Bestehen des wichtigen Grundes erfolgen. Sie kann nur wirksam erklärt werden, wenn sie zugleich auch begründet wird.

7.4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenz oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der andere Teil gegen Bestimmungen gegen des Vertrages verstößt und das vertragswidrige Verhalten trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen beendet und die Folgen der Vertragsverletzung nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten beseitigt,• gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung verstoßen wird,• sich die Beteiligungsverhältnisse eines Vertragspartners der Art ändern, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den anderen Teil unzumutbar ist.

7.5. Im Falle der Kündigung des Vertrages – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Dienstleistungen zu den vereinbarten Konditionen zu bezahlen.

7.6. Wird der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, aus wichtigem Grund beendet, steht dem Provider daneben eine Entschädigung für den voraussichtlich entgangenen Gewinn im laufenden Quartal zu.

7.7 Miet-Webdesign hat eine Standard-Mindestlaufzeit von 48 Monaten. Es kann auch eine kürzere Vertragslaufzeit (36 oder 24 Monate.) gewählt werden. Dann erhöht sich der monatliche Mietpreis dementsprechend. Sollte der Vertrag vorher gekündigt werden, ist die Restzahlung sofort und auf einmal fällig. Nach der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten ½ jährlich zum Monatsende gekündigt werden. Das Webdesign bleibt immer Eigentum der frankencom. Änderungen am Webdesign durch den Kunden selbst, während der Laufzeit sind grundsätzlich nicht möglich. Urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Grafiken, Stadtpläne und Zeichnungen werden von uns gekauft und dem Kunden 1-zu-1 weiterberechnet. Eine Genehmigung zur Publizierung des Webdesign als Referenz durch den Kunden ist nicht erforderlich, da das Webdesign Eigentum der frankencom ist. Nach 18 Monaten kann das gesamte Webdesign komplett kostenlos ausgetauscht werden, wobei sich der Vertrag dann automatisch um 24 Monate verlängert. Eine Einrichtungsgebühr ist nicht mehr zu entrichten.

7.8 Mietvertrag: Bei Mietwebdesign Tarifen ist der Kunde für den Inhalt der AGB'S, und der Widerrufsbelehrung selbst verantwortlich. Das Impressum wird von frankencom nach Kundenangaben erstellt, und muss vom Kunden vor jeder Veröffentlichung per E-Mail frei gegeben werden. Änderungen sind der frankencom in Textform mitzuteilen. Die Datenschutzerklärung wird von frankencom erstellt und regelmäßig auf Aktualität überprüft. Bei Kunden eigener Datenschutzerklärung erlischt die Haftung der frankencom. Für die Aktualisierung der Datenschutzerklärung ist der Kunde dann selbst verantwortlich. Er liefert die Texte in digitaler Form wie für alle anderen Webseiten auch. (Textverarbeitungsprogramm z.B. Word Dokument.) Diese werden dann zeitnah eingepflegt. Bei einer Abmahnung oder einem Wettbewerbs-Verstoß von gelieferten Texten übernimmt die frankencom keine Haftung.

7.8.a Ein Domaintransfer einer Mietwebdesign Domain ist innerhalb der Laufzeit nicht möglich. Außer es werden alle ausstehenden Monatsmieten vor dem Umzug ausgeglichen.

7.9 Webhosting Tarife: Die Bezahlung erfolgt immer im Voraus. frankencom leistet während der Vertragslaufzeit dafür Gewähr, dass die Hardware zu 98;5% im Jahresmittel betriebsbereit ist. Angekündigte Wartungsarbeiten sind hiervon ausgenommen. Für Funktion sämtlicher Software, die durch den Kunden installiert wird, übernimmt die frankencom keine Gewährleistung.

7.9.b Langzeit Optimierung für Webseiten hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Bezahlung erfolgt immer einen Monat im Voraus. Danach kann die Optimierung 1/4 jährlich zum Monatsende gekündigt werden.

7.9.c Alle Hosting Pakete beinhalten die Traffic Flatrate. Unter dem verstehen wir eine angemessene Nutzung unsere Server. Als nicht angemessen verstehen wir, wenn unsere Server für Illegale oder unnütze Downloads missbraucht werden. Es darf auch keine Beeinträchtigung für andere Kunden entstehen.

7.9.d Sonderpreise für Vereine -Schulen -Kirchen und gemeinnützige Organisationen. Wenn Sie einen Sonderpreis für Ihre Organisation erhalten, müssen Sie unser Logo mit einem Link auf unsere Webseite einbinden.

7.9.e Rechnung-Versand per E-Mail: Wir haben alle verkehrsüblichen Maßnahmen unternommen, um das Risiko der Verbreitung virenbefallener Software oder E-Mails zu minimieren. Wir schließen außer für den Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Haftung für jeglichen Verlust oder Schäden durch virenbefallene Software oder E-Mails aus. Jede versendete E-Mail ist sorgfältig erstellt worden, dennoch schließen wir die rechtliche Verbindlichkeit aus; sie kann nicht zu einer irgendwie gearteten Verpflichtung zu Lasten von frankencom ausgelegt werden.

7.9.f Allgemeinen Leitlinien wie wir mit rechtswidrigen Inhalten umgehen. - DSA-konforme Klausel

8. Datenschutz und Geheimhaltung

8.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Unterlagen und Informationen, die den Betrieb und das Know-how des anderen Vertragsteils betreffen (Betriebsgeheimnisse), ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszweckes zu verwenden und keinem Dritten zu offenbaren.

8 .2 Die Vertragspartner anerkennen die gewerblichen Schutzrechte des anderen Teils an allen überlassenen Unterlagen und Informationen, sowie an sämtlichen darauf aufbauenden Erfindungen. Durch die Überlassung von Informationen und Materialien werden dem anderen Teil keine Herstellung, Vertriebs, Lizenz und sonstigen Rechte eingeräumt.

8 .3 Von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, a) die allgemein bekannt sind oder später ohne Verschulden des Empfängers bekannt wurden. b) die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder von ihm später nachweislich unabhängig entwickelt worden sind. c) die dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden. d) die von dem offenbarenden Partner zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind. e) die aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind.

8.4 Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.

8 .5 Der Provider wird anonymisierte, nicht personenbezogene Daten zur Durchführung von Trendanalysen und für andere interne Zwecke nutzen. Der Provider verpflichtet sich, diese Daten geheim zu halten.

9. Schlussabstimmungen

9.1. Für alle Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.1 a Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

9.3 a Grundsätzlich akzeptieren wir für Vertragsänderungen nur die rechtliche Form.

9.4. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

© frankencom - Der Provider für Handel, Handwerk und Gewerbe.

 

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